Schön, dass du da bist
Dieses handgefertigte Holzschild mit Herz ist ein stilvolles und zugleich herzliches Dekoelement. Mit dem Schriftzug „Schön, dass du da bist“ eignet es sich hervorragend als Gastgeschenk zur Hochzeit, als Tischdekoration für besondere Anlässe oder als liebevolle Aufmerksamkeit für Gäste im eigenen Zuhause.
Mit einer Größe von ca. 6,5 x 12 x 3 cm ist das Schild kompakt, standsicher und vielseitig einsetzbar. Es passt perfekt auf Hochzeitstische, Geschenketische, Sideboards oder in den Eingangsbereich.
Die Kombination aus natürlichem Holz und dem weißen Strukturherz sorgt für eine warme, hochwertige Ausstrahlung. Durch die natürliche Maserung entsteht bei jedem Stück eine individuelle Optik – kein Schild gleicht exakt dem anderen.
Produktmerkmale im Überblick:
Maße: ca. 6,5 x 12 x 3 cm
Massives Holz mit natürlicher Maserung
Weißes, strukturiertes Herz als dekoratives Highlight
Schriftzug „Schön, dass du da bist“
Handgefertigt – jedes Stück ein Unikat
Stabile Ausführung, frei stehend
Ideal als Hochzeits-Gastgeschenk
Perfekt als Tischdeko oder Willkommensschild
Zeitloses Design passend zu modernen und rustikalen Einrichtungsstilen
Herstellung & Charakter
Das Holz wird sorgfältig zugeschnitten und bearbeitet, sodass die natürliche Struktur erhalten bleibt. Das Herz wird in Handarbeit gefertigt und aufgebracht. Anschließend wird der Schriftzug präzise angebracht, um ein harmonisches Gesamtbild zu schaffen.
Gerade als Gastgeschenk zur Hochzeit hat dieses Schild eine besondere Wirkung: Es ist kein Wegwerfartikel, sondern eine bleibende Erinnerung an einen wichtigen Tag. Nach der Feier findet es als Dekoelement im Zuhause der Gäste weiterhin seinen Platz.
Schlicht. Hochwertig. Ehrlich handgemacht.
Materialien: Raysin, Juteband, Holzklötzchen und Trockenblumen können farbliche abweichungen haben. Alle Raysin, Keraflott Produkte werden von mit in Handarbeit gegossen. Kleine Unebenheiten und kaum sichtbare Luftbläschen sowie leichte verfärbungen sind Material bedingt und lassen sich nicht vermeiden das macht das Produkt einzigartig und kein Grund zur Reklamation.
Kein Umsatzsteuerausweisung in der Rechnung lt. Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

